Die Umlagen im Strompreis 2027 steigen zusammen um 22,9 Prozent, das zeigen die Werte der Übertragungsnetzbetreiber vom 26. Oktober 2026. Die vorläufigen Netzentgelte fallen regional unterschiedlich aus, offen ist noch der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten.
Umlagen 2027 steigen um 22,9 Prozent
| Umlage | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Offshore-Netzumlage | 0,941 | 1,143 |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 | 2,027 |
| KWKG-Umlage | 0,446 | 0,451 |
| Summe | 2,946 | 3,621 |
Zusammen steigen die drei Umlagen um 0,675 Cent je Kilowattstunde, mit Mehrwertsteuer um rund 0,8 Cent. Bei 4.000 Kilowattstunden im Jahr sind das rechnerisch rund 32 Euro mehr.
Den größten Sprung macht der Aufschlag für besondere Netznutzung. Über ihn werden unter anderem reduzierte Netzentgelte einzelner Großverbraucher und Mehrkosten von Netzbetreibern, die besonders viele Wind- und Solaranlagen integrieren, bundesweit verteilt. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber steht der Aufschlag unter dem Vorbehalt des Bundeszuschusses.
Die Offshore-Netzumlage finanziert die Anbindung von Windparks auf See. Sie liegt 2027 erstmals über einem Cent.
Vorläufige Netzentgelte 2027
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 1. Oktober ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Im Schnitt steigen diese Übertragungsnetzentgelte von 2,86 auf 3,54 Cent je Kilowattstunde. Ohne Bundeszuschuss wären es 6,52 Cent. Diese Kosten fließen in die Entgelte der örtlichen Verteilnetze ein. Deren Betreiber mussten ihre vorläufigen Netzentgelte bis zum 15. Oktober veröffentlichen.
Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox steigen die Stromnetzentgelte für Haushalte im Schnitt um 1,9 Prozent. Für einen Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden sind das rechnerisch etwa 8 Euro im Jahr. In Westdeutschland liegt das Plus im Schnitt bei rund 10 Euro, in Ostdeutschland sinken die Netzentgelte um rund 3 Euro.
Welche Werte für Ihren Anschluss gelten, steht im Preisblatt Ihres örtlichen Netzbetreibers. Die endgültigen Netzentgelte für 2027 veröffentlichen die Netzbetreiber in der Regel zum Jahreswechsel.
Bundeszuschuss für 2027 noch nicht beschlossen
Für 2026 hat der Bund die Übertragungsnetzkosten mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst. Für 2027 bis 2029 sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung 5,525 Milliarden Euro pro Jahr vor. Der Bundesrat hat am 16. Oktober gefordert, den Zuschuss bei 6,5 Milliarden Euro zu belassen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Fehlt bis zum 7. Dezember 2026 die Rechtssicherheit, rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit höheren endgültigen Netzentgelten und einem höheren Aufschlag für besondere Netznutzung.
Der Bundesrat fordert außerdem mehr Anreize, damit Haushalte Wallbox, Wärmepumpe und Speicher netzdienlich einsetzen und dabei ihre Energiekosten senken können.
Stromsteuer 2027 und EEG-Novelle
Nach aktueller Rechtslage bleibt die Stromsteuer für private Haushalte 2027 bei 2,05 Cent je Kilowattstunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine Senkung für alle Verbraucher wird politisch diskutiert. Die Bundesregierung hat dazu bisher keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
Auch die EEG-Novelle 2027 ist noch nicht verabschiedet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 5. Oktober Sachverständige angehört. Die Stiftung Umweltenergierecht wies dort darauf hin, dass die beihilferechtliche Genehmigung des bisherigen EEG am 31. Dezember 2026 ausläuft. Der Bundesverband Erneuerbare Energie rechnet mit der Abstimmung im Bundestag in der Sitzungswoche vom 9. bis 13. November. Damit wäre nach Einschätzung des Verbands der Bundesrat am 20. November erreichbar. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten nach dem Entwurf die bisherigen Regeln. Was der Entwurf vorsieht, lesen Sie in unserem Beitrag zur ersten Lesung der EEG-Novelle vom 28. September.
Selbst verbrauchter Solarstrom ohne Umlagen und Netzentgelte
Umlagen, Netzentgelte und Stromsteuer fallen auf Strom aus dem Netz an. Solarstrom, den Sie im eigenen Haus erzeugen und verbrauchen, ist davon nicht betroffen. Je höher diese Bestandteile sind, desto mehr ist jede selbst genutzte Kilowattstunde wert.
Für Wärmepumpen und Wallboxen mit Steuerung nach § 14a EnWG gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Die Umlagen gelten für ihren Netzstrom trotzdem. Ein Speicher erhöht den Anteil des Solarstroms, den Sie selbst nutzen. Wie viel das bringt, hängt von Verbrauch, Anlagengröße und Tarif ab. Wir rechnen das für Ihr Haus durch.
Häufige Fragen
Wie stark steigt mein Strompreis 2027?
Das hängt von Ihrem Versorger und Ihrem Netzgebiet ab. Höhere Umlagen und durchschnittlich höhere Netzentgelte machen bei 4.000 Kilowattstunden zusammen rechnerisch rund 40 Euro im Jahr aus. Wie Versorger ihre Einkaufskosten weitergeben, ist offen.
Wann muss mein Stromversorger eine Preiserhöhung ankündigen?
Ihr Versorger muss Sie vorab informieren, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher, sonst spätestens einen Monat vorher. Sie können dann in der Regel außerordentlich kündigen.
Warum steigt die Offshore-Netzumlage?
Mit dem Ausbau der Windenergie auf See steigen die Kosten für die Netzanbindung der Windparks und für Entschädigungen ihrer Betreiber. Beides wird über die Offshore-Netzumlage finanziert.
Zahle ich auf selbst genutzten Solarstrom Umlagen?
Nein. Umlagen und Netzentgelte fallen nur auf Strom an, den Sie aus dem Netz beziehen.
Lohnt sich ein Stromspeicher jetzt mehr?
Das hängt von Verbrauch, Anlagengröße, Tarif und Anschaffungskosten ab. Höhere Strompreisbestandteile erhöhen aber den Wert jeder selbst genutzten Kilowattstunde. Wir rechnen Varianten mit und ohne Speicher für Ihr Haus durch.
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Mehr zum Thema: Photovoltaik von ONE: Planung, Montage und Inbetriebnahme.



