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Paragraph 14a EnWG: Steuerung und Netzentgelte für Endkunden

Paragraph 14a EnWG: Steuerung und Netzentgelte für Endkunden

Stand: Januar 2025

Nach Paragraph 14a EnWG dürfen Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen steuern, um das Netz zu entlasten. Verbraucher zahlen dafür reduzierte Netzentgelte.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die gesetzliche Grundlage für die Strom- und Energieversorgung in Deutschland. Mit Paragraph 14a sollen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos helfen, das Stromnetz zu stabilisieren.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraph 14a EnWG

Paragraph 14a des EnWG regelt die Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen, um die Netzbelastung zu reduzieren. Netzbetreiber können damit Lastspitzen ausgleichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Bestimmte Geräte können zeitlich so gesteuert werden, dass sie in Phasen niedriger Netzlast laufen, und das hilft, Stromengpässe zu vermeiden.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Regeln verpflichtend für neue Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung. Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber ihren Strombezug vorübergehend auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Haushaltsstrom und die Einspeisung von Solarstrom sind davon nicht betroffen. Ältere Geräte können freiwillig wechseln.

Besonders profitieren Besitzer von Elektroautos, weil sich das Laden gut zeitlich verschieben lässt. Wie sich verschobener Verbrauch auch beim Strompreis auszahlen kann, beschreibt unser Beitrag über dynamische Stromtarife.

Niedrigere Netzentgelte für steuerbare Geräte

Wer seine Geräte flexibel steuern lässt, zahlt weniger für den Stromtransport. Das senkt die Betriebskosten für Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen deutlich.

Die Steuerung fördert zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, denn die Geräte laufen bevorzugt dann, wenn viel Solar- oder Windstrom erzeugt wird. Flexible Verbraucher entlasten das Stromnetz und beugen einer Überlastung vor. Da Wärmepumpen und E-Autos die Anforderungen an das Netz erhöhen, trägt diese Flexibilität zur Versorgungssicherheit bei.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Vorgesehen ist ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) mit Steuerungseinrichtung, über den der Netzbetreiber steuert. Übergangsweise ist auch ältere Steuerungstechnik zulässig.
  • Die Geräte, etwa Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen, brauchen eine Steuerungseinheit, die dem Netzbetreiber Zugriff erlaubt.
  • Für neue Geräte ist die Teilnahme Pflicht, ältere Geräte können freiwillig teilnehmen. Im Gegenzug gibt es die reduzierten Netzentgelte.

Kosten und Einschränkungen bei der Steuerung

Die Installation eines Smart Meters und die Steuerbarkeit der Geräte können zunächst Kosten verursachen. Wenn der Netzbetreiber steuert, steht dem Gerät vorübergehend nicht die volle Leistung zur Verfügung, mindestens aber 4,2 Kilowatt.

Schritte zum reduzierten Netzentgelt

  1. Prüfen Sie, ob Sie steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder eine Wallbox besitzen.
  2. Klären Sie Ihre Möglichkeiten mit Ihrem Netzbetreiber oder einem Fachbetrieb.
  3. Lassen Sie einen Smart Meter installieren. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass Ihre Geräte gesteuert werden können.
  4. Fragen Sie bei älteren Geräten nach einem freiwilligen Wechsel, damit Sie die reduzierten Netzentgelte nutzen können.

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Mehr zum Thema: Photovoltaik von ONE: Planung, Montage und Inbetriebnahme und Wärmepumpe von ONE: geplant, eingebaut, gefördert.

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