Förderung 2026 für Photovoltaik und Wärmepumpe: Was für Hausbesitzer in Hessen gilt. Zum Überblick

EEG 2027 im Bundestag: Der Entwurf für neue Solaranlagen

EEG 2027 im Bundestag: Der Entwurf für neue Solaranlagen

Am 24. September 2026 hat der Bundestag die EEG-Novelle 2027 in erster Lesung beraten. Nach dem Entwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen entfallen, für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 sollen die bisherigen Regeln weiter gelten.

Bisherige Regeln bei Inbetriebnahme bis Ende 2026

Nach dem Entwurf gilt für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, das EEG in der Fassung vom 31. Dezember 2026. Für neue Dachanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur bis 10 kW eine Einspeisevergütung von 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Sie wird für 20 Jahre gezahlt, bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2026 bis Ende 2046.

Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG. Die Anlage muss fest an ihrem vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem Zubehör installiert sein, das für die Erzeugung von Wechselstrom nötig ist, und erstmals in Betrieb gesetzt werden. Der Tag der Bestellung zählt dafür nicht. Außerdem muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Fehlt die Registrierung, muss der Betreiber nach § 52 EEG Zahlungen an den Netzbetreiber leisten.

Entwurf für Anlagen ab 2027: Direktvermarktung und Übergangszahlung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde die Regeln für neue Solaranlagen auf Wohnhäusern grundlegend ändern. Für Neuanlagen soll die feste Einspeisevergütung entfallen. Eingespeister Strom soll künftig grundsätzlich direkt vermarktet werden, also über einen Dienstleister an der Strombörse. Für kleinere Anlagen sieht der Entwurf eine Übergangsphase vor:

  • Die befristete Übergangszahlung beträgt anfangs 5,2 Cent je Kilowattstunde und wird bis zum Ende des 36. Kalendermonats nach der Inbetriebnahme gezahlt. Für Anlagen, die ab dem 1. August 2027 in Betrieb gehen, sinkt der zugrunde liegende Wert halbjährlich um 1 Prozent.
  • Berechtigt sind Anlagen unter 50 kW mit Inbetriebnahme im Jahr 2027, unter 25 kW im Jahr 2028 und unter 7 kW in den Jahren 2029 und 2030.
  • Die Übergangszahlung gibt es nur, wenn Sie sie beim Netzbetreiber wählen. Ohne Mitteilung wird der Strom von Anlagen unter 100 kW nach dem Entwurf ohne Vergütung abgenommen.
  • In der Direktvermarktung erhalten Anlagen unter 25 kW einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je eingespeister Kilowattstunde, längstens für 48 Monate.
  • Anlagen unter 100 kW können ihren Strom auch ohne Zahlung an den Netzbetreiber abgeben.
  • In Zeiten negativer Strompreise gibt es keine Zahlung. Für Anlagen unter 100 kW mit Übergangszahlung gilt das ab dem 1. Januar nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems.

Geplante Einspeisegrenze von 50 Prozent

Neue Dachanlagen unter 100 kW, die Strom ins Netz einspeisen, sollen am Netzanschluss dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen dürfen. Die Grenze soll auch mit intelligentem Messsystem gelten und unabhängig davon, wie der Strom vermarktet wird. Ausgenommen sind Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung.

Eine 10-kW-Anlage, die 2027 in Betrieb geht, dürfte zum Beispiel höchstens 5 kW gleichzeitig einspeisen. An sonnigen Tagen liefert sie mittags zeitweise mehr. Was davon nicht gleichzeitig im Haus verbraucht wird, würde ohne Speicher oder steuerbare Verbraucher abgeregelt. Mit einem Speicher, einer Wärmepumpe oder einer Wallbox lässt sich dieser Teil im Haus nutzen. Der Entwurf nennt es ausdrücklich als Ziel, dass Solaranlagen künftig in der Regel von Beginn an mit einem Speicher gebaut werden.

Außerdem sollen Erzeugungsanlagen mit mehr als 2 kW in den Einbau intelligenter Messsysteme einbezogen werden.

Nächste Schritte in Bundestag und Bundesrat

Als Nächstes berät der Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Entwurf. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Nach dem Bundestag befasst sich auch der Bundesrat mit dem Gesetz. Die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 an. Nach § 104 des Entwurfs dürfen die neuen Zahlungsregeln erst angewendet werden, wenn die EU-Kommission sie beihilferechtlich genehmigt hat.

Photovoltaik noch 2026 in Betrieb nehmen

Wer noch nach den bisherigen Regeln planen möchte, braucht eine Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026. Sie hängt von Liefertermin, Montage und Netzbetreiber ab. Wir prüfen beim Aufmaß, welcher Termin für Ihr Dach realistisch ist. Unsere Wirtschaftlichkeitsrechnung stützt sich auf die Regeln, die für den geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt nachweisbar gelten, und vergleicht Varianten mit und ohne Speicher.

Häufige Fragen

Ist das EEG 2027 schon beschlossen?

Nein. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September in erster Lesung beraten. Bis zur Abstimmung im Bundestag und zum Durchgang im Bundesrat sind Änderungen möglich.

Gilt die EEG-Novelle 2027 auch für bestehende Anlagen?

Bei der Vergütung nach dem Entwurf nicht. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich weiter das EEG in der Fassung vom 31. Dezember 2026. Einzelne neue Regeln können aber auch bestehende Anlagen betreffen, etwa der Pflichteinbau intelligenter Messsysteme bei Anlagen mit mehr als 2 kW.

Gilt die 50-Prozent-Grenze auch für Balkonkraftwerke?

Nein. Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung sind nach dem Entwurf ausgenommen.

Was bedeutet Direktvermarktung für ein Einfamilienhaus?

Ein Direktvermarkter verkauft den eingespeisten Strom an der Börse. Sie erhalten den Erlös abzüglich seiner Gebühr, die Einzelheiten regelt der Vertrag. Der geplante Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde soll die Kosten in den ersten Jahren abfedern.

Lohnt sich eine neue Solaranlage ohne feste Vergütung?

Das hängt vor allem davon ab, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Strom aus dem Netz. Wir rechnen das für Ihr Haus mit Ihrem Verbrauch durch, ohne eine künftige Vergütung oder Rendite zuzusagen.

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Mehr zum Thema: Photovoltaik von ONE: Planung, Montage und Inbetriebnahme.

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