Förderung 2026 für Photovoltaik und Wärmepumpe: Was für Hausbesitzer in Hessen gilt. Zum Überblick

Einspeisevergütung ab August 2026: 7,70 Cent und die geplante EEG-Novelle 2027

Einspeisevergütung ab August 2026: 7,70 Cent und die geplante EEG-Novelle 2027

Die Einspeisevergütung ab August 2026 liegt bei 7,70 ct/kWh für neue Anlagen auf Gebäuden bis 10 kW mit Teileinspeisung, die bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Die Nachfolgeregelung ab 2027 ist noch nicht beschlossen.

Die Sätze ab 1. August 2026 nach Leistung und Einspeiseart

Für neue Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur folgende Einspeisevergütung: bis 10 kW 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bzw. 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW gelten 6,66 bzw. 10,24 ct/kWh, über 40 bis 100 kW 5,44 bzw. 10,24 ct/kWh. Die Leistungsstufen werden anteilig berechnet.

Die EEG-Novelle 2027 ist noch ein Entwurf

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2026 parlamentarisch beraten wird. Konkrete Entwurfswerte sind deshalb keine gesicherte Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Maßgeblich ist die für die jeweilige Anlage geltende Regelung.

Wirtschaftlichkeit nach nachweisbaren Regeln

Für die Planung rechnen wir mit den für den vorgesehenen Inbetriebnahmezeitpunkt nachweisbaren Regeln. Eine hypothetische Vergütung über drei Jahre darf nicht als unveränderter Vergleichswert über 20 Jahre angesetzt werden. Eigenverbrauch, Betriebskosten und Investition müssen ebenfalls in die Rechnung einfließen.

Eigenverbrauch mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox

Eigenverbrauch kann den Netzstrombezug reduzieren. Wie Speicher, Wärmepumpe und Wallbox dazu beitragen, hängt vom Lastprofil ab. Wir vergleichen passende Varianten, ohne eine künftige Vergütung oder Rendite zu garantieren. Ein Rechenbeispiel zum Eigenverbrauch steht in unserem Beitrag zur Einspeisevergütung ab Februar 2026.

Zeitplan bis zur Inbetriebnahme

Aufmaß, Planung, Netzanmeldung und Montage brauchen bei uns acht Wochen ab Auftragsbestätigung. Wer im Oktober beauftragt, kann im Dezember ans Netz gehen, sofern der Netzbetreiber den Zähler rechtzeitig wechselt. Bei späteren Aufträgen wird es eng. Stand: 24. August 2026.

Häufige Fragen

Ist die EEG-Novelle 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, der Bundestag berät ab September 2026. Änderungen im Verfahren sind möglich.

Zählt für die Einspeisevergütung die Bestellung oder die Inbetriebnahme?

Die Inbetriebnahme. Deshalb planen wir Aufträge aus dem Herbst so, dass die Anlage vor Jahresende am Netz ist.

Was bedeutet Direktvermarktung für eine kleine Anlage?

Ein Dienstleister verkauft Ihren Strom an der Börse und zahlt den Marktwert abzüglich einer Gebühr. Für kleine Anlagen sind die Gebühren im Verhältnis hoch, deshalb sieht der Entwurf eine Übergangszahlung vor.

Betrifft die EEG-Novelle auch Speicher oder Wallbox?

Nein. Nach dem Entwurf geht es um den eingespeisten Strom, also um Vergütung und Einspeisung. Was im Haus verbraucht wird, ist nicht betroffen.

Wie sichere ich mir 7,70 Cent Einspeisevergütung?

Durch Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 und Eintragung im Marktstammdatenregister. Wir planen Aufträge aus dem Herbst mit diesem Ziel und halten Netzanmeldung und Zählersetzung im Blick.

Sie möchten wissen, was das für Ihr Haus bedeutet? Unser Konfigurator führt Sie in fünf Schritten zum kostenlosen Angebot, ein Fachberater meldet sich innerhalb eines Werktags.

Mehr zum Thema: Photovoltaik von ONE: Planung, Montage und Inbetriebnahme.

Passend dazu

Einspeisevergütung sinkt zum 1. August 2025 auf 7,86 Cent16. Juni 2025

Einspeisevergütung sinkt zum 1. August 2025 auf 7,86 Cent

Einspeisevergütung ab Februar 2026: Eigenverbrauch bringt mehr als 7,78 Cent9. Februar 2026

Einspeisevergütung ab Februar 2026: Eigenverbrauch bringt mehr als 7,78 Cent

Änderungen 2026 für Hausbesitzer: Einspeisevergütung, Heizungsgesetz und Förderung12. Januar 2026

Änderungen 2026 für Hausbesitzer: Einspeisevergütung, Heizungsgesetz und Förderung

Kostenloses Angebot in fünf Schritten

Finden Sie heraus, welche Lösung am besten zu Ihnen passt, in fünf Schritten zum kostenlosen, unverbindlichen Angebot.