Förderung 2026: Was Hausbesitzer bei Photovoltaik und Wärmepumpe jetzt noch mitnehmen. Zum Überblick

Smart Meter 2025: Wer ihn bekommt, was er kostet und warum er zur PV-Anlage gehört

Smart Meter 2025: Wer ihn bekommt, was er kostet und warum er zur PV-Anlage gehört

Der Anspruch seit 1. Januar 2025

Wer ein intelligentes Messsystem möchte, kann es seit Jahresbeginn beim Messstellenbetreiber verlangen. Der muss es innerhalb von vier Monaten einbauen. Bislang entschied der Netzbetreiber allein, wann welcher Haushalt an der Reihe ist.

Für wen der Einbau Pflicht ist

Verpflichtend ist das intelligente Messsystem für Haushalte mit mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, für Photovoltaikanlagen ab 7 Kilowatt Leistung und für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a EnWG, also Wärmepumpen, Wallboxen und größere Speicher. Wer eine neue Anlage baut, kommt am Smart Meter in der Regel ohnehin nicht vorbei.

Was er kostet

Die Preise sind gesetzlich gedeckelt. Für einen normalen Haushalt liegt der jährliche Anteil bei 20 bis 50 Euro, abhängig vom Verbrauch und davon, ob eine Steuerbox dazukommt. Wer den Einbau freiwillig vorzieht, zahlt einmalig höchstens 100 Euro plus 30 Euro im Jahr.

Warum er sich lohnt

Erstens: Die 60-Prozent-Grenze aus dem Solarspitzengesetz entfällt nur mit Smart Meter. Zweitens: Dynamische Stromtarife, die jeder Versorger seit 2025 anbieten muss, funktionieren nur mit viertelstündlicher Messung. Drittens: Die reduzierten Netzentgelte für Wärmepumpe und Wallbox nach Paragraf 14a setzen eine steuerbare Messung voraus. Viertens: Sie sehen Ihren Verbrauch im Viertelstundentakt und finden die Stromfresser.

Unser Tipp

Melden Sie den Smart Meter zusammen mit der Photovoltaikanlage an. Wir übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber und stimmen Zählerschrank und Messkonzept vorab ab, damit der Einbau nicht zur zweiten Baustelle wird. Stand: April 2025.

Häufige Fragen

Kann ich den Smart Meter ablehnen?

Bei Pflichtfällen, mehr als 6.000 Kilowattstunden, PV ab 7 Kilowatt, steuerbare Geräte, nicht. Darunter ist der Einbau freiwillig.

Wer baut den Zähler ein?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Sie können auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen.

Sieht der Netzbetreiber, was ich im Haus verbrauche?

Übertragen werden Zählerstände und Lastgänge in Viertelstunden, keine einzelnen Geräte. Die Daten laufen verschlüsselt über das Smart-Meter-Gateway, das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert.

Muss mein Zählerschrank umgebaut werden?

Oft ja. Ältere Zählerschränke haben keinen Platz für Gateway und Steuerbox oder entsprechen nicht den aktuellen Anschlussbedingungen. Wir prüfen das beim Aufmaß und bieten die Sanierung als Teil der Anlage an.

Wie lese ich meine Verbrauchsdaten ab?

Über die Anzeige am Zähler, das Kundenportal des Messstellenbetreibers oder, komfortabler, über das Energiemanagement Ihrer Anlage.

Sie möchten wissen, was das für Ihr Haus bedeutet? Unser Konfigurator führt Sie in fünf Schritten zum kostenlosen Angebot, ein Fachberater meldet sich innerhalb eines Werktags.

Bereit für eine nachhaltige Energiezukunft?

Finden Sie heraus, welche Lösung am besten zu Ihnen passt, in fünf Schritten zum kostenlosen, unverbindlichen Angebot.