Die neuen Sätze
Für Anlagen bis 10 Kilowatt, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber 7,86 Cent pro Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,47 Cent bei Volleinspeisung. Bis Ende Juli gelten noch 7,94 beziehungsweise 12,60 Cent. Der Anlagenteil zwischen 10 und 40 Kilowatt wird mit 6,80 Cent vergütet.
Warum die Vergütung sinkt
Das EEG sieht seit Februar 2024 eine Absenkung um ein Prozent alle sechs Monate vor. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt dann für das laufende Jahr und 20 weitere Kalenderjahre fest. Wer im Juli ans Netz geht, sichert sich 7,94 Cent bis 2045.
Lohnt sich das Warten?
Nein. Der Unterschied von 0,08 Cent macht bei 5.000 eingespeisten Kilowattstunden vier Euro im Jahr. Wichtiger ist, dass jede Woche ohne Anlage Strom zum Netzpreis kostet. Bei 4.000 Kilowattstunden Verbrauch und 35 Cent sind das rund 27 Euro pro Woche, die der Eigenverbrauch später einsparen würde.
Voll- oder Überschusseinspeisung?
Die höhere Vergütung für Volleinspeiser klingt verlockend, rechnet sich aber fast nie für ein bewohntes Haus: Selbst verbrauchter Strom ist mit 35 Cent fast fünfmal so viel wert wie die 7,86 Cent Einspeisung. Volleinspeisung passt zu Scheunen, Hallen und unbewohnten Gebäuden ohne nennenswerten Verbrauch. Stand: Juni 2025.
Häufige Fragen
Zählt das Datum der Anmeldung oder der Inbetriebnahme?
Die Inbetriebnahme, also der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt. Sie muss im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Kann ich später von Voll- auf Überschusseinspeisung wechseln?
Ja, der Wechsel ist einmal im Jahr zum Jahreswechsel möglich und muss dem Netzbetreiber bis zum 1. Dezember gemeldet werden.
Wer zahlt die Einspeisevergütung aus?
Der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, unabhängig davon, bei welchem Versorger Sie Strom beziehen.
Muss ich für die Vergütung eine Rechnung schreiben?
In der Regel nicht. Der Netzbetreiber erstellt eine Gutschrift. Bei umsatzsteuerbefreiten Anlagen entfällt auch die Umsatzsteuer auf die Vergütung.
Was passiert nach 20 Jahren?
Die Anlage läuft weiter und liefert Eigenstrom. Für die Einspeisung gibt es dann den Marktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten oder einen Direktvermarktungsvertrag.
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