Förderung 2026 für Photovoltaik und Wärmepumpe: Was für Hausbesitzer in Hessen gilt. Zum Überblick

Förderung für Photovoltaik und Wärmepumpe: Nullsteuersatz und KfW-Zuschuss

Förderung für Photovoltaik und Wärmepumpe: Nullsteuersatz und KfW-Zuschuss

Stand: September 2026

Bei der Förderung für Photovoltaik und Wärmepumpe geht es um den Nullsteuersatz, die EEG-Vergütung und den Zuschuss aus dem KfW-Programm 458, jeweils mit eigenen Voraussetzungen.

Photovoltaik und Wärmepumpen können Ihren Energiebezug reduzieren. Für die Wirtschaftlichkeit betrachten wir Investition, Verbrauch, Betriebskosten und die jeweils anwendbaren Förderbedingungen gemeinsam.

Förderprogramme und Voraussetzungen ändern sich. Prüfen Sie deshalb vor dem Auftrag, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt und wann der Antrag gestellt werden muss.

Förderung für Photovoltaik: Nullsteuersatz und EEG-Vergütung

Für die Lieferung und Installation begünstigter Photovoltaikanlagen kann der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz gelten. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 12 Absatz 3 UStG. Eine Leistung von mehr als 30 kWp schließt den Nullsteuersatz nicht automatisch aus.

Die EEG-Vergütung richtet sich unter anderem nach Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenleistung und Einspeiseart. Ein pauschaler Gesamterlös ist ohne Ertragsprognose nicht belastbar. Wir berechnen Eigenverbrauch und Einspeisung für Ihr konkretes Vorhaben.

Was ein Ende der Einspeisevergütung für neue Anlagen bedeuten würde, steht in unserem Beitrag zum möglichen Ende der Einspeisevergütung.

Förderung für die Wärmepumpe im KfW-Programm 458

Für förderfähige Heizungsvorhaben nennt die KfW im Programm 458 derzeit bis zu 80 % Zuschuss. Die Höchstquote setzt die passenden persönlichen Bonusvoraussetzungen voraus. Für die erste Wohneinheit ergibt sich maximal: 28.000 € förderfähige Kosten × 80 % = 22.400 €.

Die folgenden Förderbausteine und Kostenbegrenzungen sind für die Prüfung Ihres Vorhabens relevant:

  • 30 % Grundförderung bei erfüllten Voraussetzungen des KfW-Programms 458
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim förderfähigen Heizungstausch. Für zentrale Gas- und Biomasseheizungen gelten zusätzliche Altersvoraussetzungen
  • Bis zu 40 % Einkommensbonus, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und gegebenenfalls dem Familienzuschlag
  • Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit bis 28.000 €. Alle Förderbausteine zusammen höchstens 80 %

Technische Planung und Antrag im KfW-Portal

Wir unterstützen Sie bei der technischen Planung und den fachlichen Nachweisen. Bei einem Einfamilienhaus stellen Sie den Antrag selbst im KfW-Portal. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Photovoltaik und Wärmepumpe gemeinsam planen möchten.

Sie möchten wissen, was das für Ihr Haus bedeutet? Unser Konfigurator führt Sie in fünf Schritten zum kostenlosen Angebot, ein Fachberater meldet sich innerhalb eines Werktags.

Mehr zum Thema: Photovoltaik von ONE: Planung, Montage und Inbetriebnahme und Wärmepumpe von ONE: geplant, eingebaut, gefördert.

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