Förderung 2026: Was Hausbesitzer bei Photovoltaik und Wärmepumpe jetzt noch mitnehmen. Zum Überblick

Solarspitzengesetz 2025: Was für neue PV-Anlagen jetzt gilt

Solarspitzengesetz 2025: Was für neue PV-Anlagen jetzt gilt

Worum es geht

Sonnige Mittagsstunden bringen inzwischen so viel Solarstrom ins Netz, dass der Börsenpreis regelmäßig unter null fällt. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert: Das Solarspitzengesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und ändert die Spielregeln für alle Photovoltaikanlagen, die seitdem in Betrieb gehen. Anlagen, die vorher angemeldet wurden, behalten ihre bisherigen Bedingungen.

Drei Punkte sind für Hausbesitzer wichtig: die Vergütung in Stunden mit negativen Preisen, die Einspeisegrenze ohne intelligentes Messsystem und die Frage, wie sich beides auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Fällt der Börsenstrompreis in einer Viertelstunde unter null, erhalten neue Anlagen für den in dieser Zeit eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung mehr. Zum Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum um diese Stunden. Wer den Strom in dieser Zeit selbst verbraucht oder in den Speicher lädt, verliert nichts, das ist der eigentliche Hebel.

Wie viele Stunden das im Jahr sind, hängt vom Wetter und vom Ausbau ab. 2024 waren es an der Strombörse rund 450 Stunden mit negativen Preisen, die meisten davon an sonnigen Wochenenden im Frühjahr und Sommer.

60 Prozent ohne Smart Meter

Solange kein intelligentes Messsystem samt Steuerbox eingebaut ist, dürfen neue Anlagen nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen. Eine 10-kWp-Anlage speist dann höchstens 6 kW ein. Der Rest muss im Haus genutzt oder abgeregelt werden. Mit Smart Meter entfällt die Grenze, die Anlage kann dafür bei Netzengpässen gesteuert werden.

In der Praxis fällt die Begrenzung weniger ins Gewicht, als es klingt: Eine Dachanlage erreicht ihre Spitzenleistung nur an wenigen Stunden im Jahr, und gerade dann läuft meist der Speicher.

Was das für die Planung bedeutet

Der Eigenverbrauch wird wichtiger. Ein Stromspeicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox, die mittags mit Solarstrom arbeitet, nutzt genau die Kilowattstunden, die im Netz nichts mehr wert sind. Wer heute plant, sollte den Smart Meter von Anfang an einplanen und die Anlage nicht auf maximale Einspeisung, sondern auf maximalen Eigenverbrauch auslegen.

Wir berücksichtigen die neuen Regeln in jeder Auslegung, von der Speichergröße bis zum Energiemanagement. Stand: März 2025.

Häufige Fragen

Gilt das Solarspitzengesetz auch für meine bestehende Anlage?

Nein. Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, behalten ihre Bedingungen. Ein freiwilliger Wechsel in die neuen Regeln ist möglich und bringt 0,6 Cent mehr Vergütung.

Verliere ich bei negativen Preisen Geld?

Sie erhalten für diese Stunden keine Vergütung, die Zeit wird aber am Ende des Förderzeitraums angehängt. Wer den Strom in diesen Stunden selbst nutzt oder speichert, hat keinen Nachteil.

Brauche ich für die Anlage einen Smart Meter?

Ohne intelligentes Messsystem gilt die 60-Prozent-Grenze für die Einspeisung. Ab 7 Kilowatt Anlagenleistung ist der Smart Meter ohnehin vorgeschrieben. Wir melden ihn mit der Anlage an.

Lohnt sich Photovoltaik trotz Solarspitzengesetz noch?

Ja. Die Regeln treffen nur die Einspeisung in wenigen hundert Stunden im Jahr. Der Ertrag einer Anlage entsteht zu drei Vierteln durch Eigenverbrauch, und der bleibt unberührt.

Was ist eine Steuerbox und wer bezahlt sie?

Die Steuerbox ergänzt den Smart Meter und erlaubt dem Netzbetreiber, Einspeisung oder steuerbare Geräte bei Engpässen zu regeln. Die Kosten sind gedeckelt und Teil des jährlichen Messentgelts.

Wie erkenne ich, ob gerade negative Preise gelten?

Ihr Energiemanagement zeigt die Börsenpreise an. Öffentliche Quellen sind die Strombörse EPEX und Apps der Netzbetreiber. Für Ihre Vergütung erledigt der Netzbetreiber die Abrechnung automatisch.

Sie möchten wissen, was das für Ihr Haus bedeutet? Unser Konfigurator führt Sie in fünf Schritten zum kostenlosen Angebot, ein Fachberater meldet sich innerhalb eines Werktags.

Bereit für eine nachhaltige Energiezukunft?

Finden Sie heraus, welche Lösung am besten zu Ihnen passt, in fünf Schritten zum kostenlosen, unverbindlichen Angebot.