Umsatzsteuer: Null Prozent
Seit 2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt auf Wohngebäuden der Nullsteuersatz. Module, Wechselrichter, Speicher, Montagesystem, Wallbox in Verbindung mit der Anlage und die Montage selbst werden ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Der Netto- ist der Bruttopreis, die früher übliche Kleinunternehmer-Frage entfällt.
Einkommensteuer: Befreiung bis 30 kWp
Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind für Anlagen bis 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern steuerfrei. Bei Mehrfamilienhäusern gelten 15 Kilowatt je Wohneinheit, insgesamt maximal 100 Kilowatt pro Steuerpflichtigem. Es gibt weder eine Anlage EÜR noch eine Gewinnermittlung, die Anlage taucht in der Steuererklärung nicht mehr auf.
Gewerbe und Finanzamt
Eine Gewerbeanmeldung ist für private Anlagen nicht nötig. Die frühere Pflicht, dem Finanzamt die Anlage über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu melden, ist für steuerbefreite Anlagen entfallen. Bleibt nur die Anmeldung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme, das übernehmen wir.
Grundsteuer, Vermietung, Gewerbeflächen
Für vermietete Objekte gelten die gleichen Grenzen. Die Befreiung bezieht sich auf die Anlage, nicht auf die Nutzung des Gebäudes. Anders sieht es bei Gewerbeimmobilien und Anlagen über 30 Kilowatt aus: Hier greift die normale Besteuerung, dafür lassen sich Investition und Betriebskosten absetzen. Ein Steuerberater sollte bei größeren Anlagen früh eingebunden werden.
Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Er fasst die Rechtslage nach Umsatzsteuergesetz und Einkommensteuergesetz zusammen. Stand: September 2025.
Häufige Fragen
Gilt die Nullsteuer auch für den Speicher?
Ja, wenn er zusammen mit der Anlage oder als Ergänzung zu einer bestehenden Anlage geliefert wird.
Was ist mit Anlagen über 30 Kilowatt?
Dann gelten die normalen Regeln: Umsatzsteuer, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, dafür Abschreibung. Für Gewerbebetriebe kann das vorteilhaft sein.
Muss ich die Anlage in der Steuererklärung angeben?
Für steuerbefreite Anlagen bis 30 Kilowatt nicht. Es gibt weder Einnahmen zu erklären noch Kosten abzusetzen.
Gilt die Steuerbefreiung auch für den Speicher und die Wallbox?
Die Einkommensteuerbefreiung bezieht sich auf die Anlage insgesamt. Bei der Umsatzsteuer gilt der Nullsteuersatz für Speicher und für Wallboxen, die zusammen mit der Anlage geliefert werden.
Was ändert sich, wenn ich vermiete?
Nichts an der Steuerbefreiung. Die Grenze liegt bei 15 Kilowatt je Wohneinheit. Ein Zweifamilienhaus darf also 30 Kilowatt haben.
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