Förderung 2026: Was Hausbesitzer bei Photovoltaik und Wärmepumpe jetzt noch mitnehmen. Zum Überblick

Heizungsförderung 2025: So setzt sich der KfW-Zuschuss 458 zusammen

Heizungsförderung 2025: So setzt sich der KfW-Zuschuss 458 zusammen

Die vier Bausteine

Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über die KfW (Zuschuss 458) und setzt sich aus einer Grundförderung und drei Boni zusammen. Alle vier lassen sich kombinieren, gedeckelt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Zuschuss kann also bis zu 21.000 Euro betragen.

Grundförderung: 30 Prozent für alle

Wer eine Wärmepumpe oder eine andere förderfähige Heizung in ein Bestandsgebäude einbauen lässt, erhält 30 Prozent der förderfähigen Kosten, unabhängig vom Einkommen und davon, ob das Haus selbst genutzt oder vermietet wird. Voraussetzung: Der Bauantrag des Gebäudes liegt mindestens fünf Jahre zurück.

Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, bekommen zusätzlich 20 Prozent. Der Bonus soll den frühen Umstieg belohnen. Nach dem aktuellen Fahrplan sinkt er ab 2029 stufenweise.

Einkommensbonus: 30 Prozent

Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 Euro im Jahr, kommen weitere 30 Prozent hinzu. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.

Effizienzbonus: 5 Prozent

Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290 oder mit Erdwärme als Quelle erhalten fünf Prozentpunkte extra. Die Vaillant aroTHERM plus, die wir bevorzugt einsetzen, arbeitet mit R290 und erfüllt die Bedingung.

Rechenbeispiel

Eine Familie in Langen ersetzt ihre 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Die förderfähigen Kosten liegen bei 32.000 Euro, angesetzt werden maximal 30.000 Euro. Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent plus Effizienzbonus 5 Prozent ergeben 55 Prozent: 16.500 Euro Zuschuss. Mit Einkommensbonus wäre bei 70 Prozent Schluss: 21.000 Euro.

Die Reihenfolge entscheidet

Erst der Vertrag mit dem Fachbetrieb, mit aufschiebender oder auflösender Bedingung,, dann der Antrag bei der KfW, dann der Einbau. Für den Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachunternehmen oder Energieberater. Nach dem Einbau folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Als Meisterbetrieb für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik stellen wir beide Dokumente aus und legen den hydraulischen Abgleich gleich dazu. Stand: März 2025.

Häufige Fragen

Kann ich die Förderung auch für ein vermietetes Haus bekommen?

Ja, die Grundförderung von 30 Prozent gilt auch für Vermieter. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Nach Vertragsschluss mit Fördervorbehalt und vor Beginn der Arbeiten. Der Vertrag muss eine Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.

Wer stellt die Bestätigung zum Antrag aus?

Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte. Als Meisterbetrieb für Heizungstechnik übernehmen wir das im Rahmen des Angebots.

Muss die alte Heizung noch funktionieren, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu bekommen?

Sie muss vorhanden sein und die Anforderungen an das Alter erfüllen. Bei Gasheizungen mindestens 20 Jahre. Ein Totalausfall ist keine Voraussetzung.

Wie lange dauert es bis zur Zusage?

Bei vollständigem Antrag meist wenige Tage bis zwei Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Bestätigung nach Durchführung und der Rechnungen.

Kann ich die Förderung mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Die KfW bietet einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, der nur zusammen mit einer Zuschusszusage beantragt werden kann.

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