Förderung 2026: Was Hausbesitzer bei Photovoltaik und Wärmepumpe jetzt noch mitnehmen. Zum Überblick

Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen: 65-Prozent-Regel fällt, lohnt sich die Wärmepumpe trotzdem?

Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen: 65-Prozent-Regel fällt, lohnt sich die Wärmepumpe trotzdem?

Was das Kabinett beschlossen hat

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt, ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Neu ist die Bio-Treppe: Ab 2029 müssen neue fossile Heizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden: 10 Prozent zum Start, 60 Prozent ab 2040. Ab 2028 soll zudem eine Grüngas-Quote für die Versorger gelten. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Die Rechnung für eine Gasheizung

Der CO2-Preis liegt 2026 bei 55 bis 65 Euro je Tonne. Ab 2027 wechselt der Gebäudesektor in den europäischen Emissionshandel, in dem der Preis am Markt entsteht. Dazu kommen die Bio-Anteile, die je Kilowattstunde deutlich teurer sind als Erdgas. Wer heute eine Gasheizung einbaut, bindet sich für 20 Jahre an einen Brennstoff, dessen Preis politisch nach oben gesteuert wird.

Die Rechnung für eine Wärmepumpe

Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage kostet über 20 Jahre 8 bis 12 Cent je Kilowattstunde. Mit Jahresarbeitszahl 3,5 wird daraus Wärme für rund 3 Cent. Netzstrom mit dynamischem Tarif und reduziertem Netzentgelt liegt bei 6 bis 9 Cent je Kilowattstunde Wärme. Gas kostet heute rund 11 bis 13 Cent je Kilowattstunde Wärme, mit steigender Tendenz.

Förderung nicht vergessen

Das Gesetz setzt keine Fördersätze. Die Heizungsförderung läuft mit den bekannten Sätzen bis zu 70 Prozent weiter, bis eine neue Richtlinie kommt. Die Bundesregierung hat eine Anpassung angekündigt. Wer den Tausch plant, stellt den Antrag jetzt. Stand: Mai 2026.

Häufige Fragen

Was ist die Bio-Treppe?

Eine stufenweise Pflicht, neue Gas- und Ölheizungen mit klimafreundlichen Brennstoffanteilen zu betreiben: 10 Prozent ab 2029, steigend bis 60 Prozent ab 2040.

Fällt die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel?

Nach dem Entwurf ja. Ein funktionierender Kessel darf weiterbetrieben werden, wirtschaftlich sinnvoll ist das angesichts steigender Brennstoffkosten selten.

Was passiert mit meiner bestehenden Gasheizung?

Nichts. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die Bio-Treppe betrifft nur neu eingebaute fossile Heizungen.

Was ist der EU-Emissionshandel ETS 2?

Ab 2027 werden Brennstoffe für Gebäude und Verkehr europaweit in einen Emissionshandel einbezogen. Der CO2-Preis bildet sich dann am Markt und dürfte deutlich über dem heutigen Festpreis liegen.

Ist eine Hybridheizung ein Kompromiss?

Sie kann Spitzenlasten abdecken, bindet aber weiter an fossile Brennstoffe und ist nur anteilig förderfähig. Bei richtig ausgelegter Wärmepumpe ist sie in den meisten Wohnhäusern nicht nötig.

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